ist nicht weit genug gedacht.
Was wäre z.B. bei postcoital eintretender sexueller Verwahrlosungstendenz?
Wenn z.B. ein Mann zwei Jahre nach der Begattung einer "guten" Frau
den Entschluß fasst seinen ... ähhh ...Trieb (bäh, wurgs) ...
mit ...ähhh...nein,
AN einer "eskaliert hemdsärmlig-promisken" Frau abzureagieren?
Dann wäre es doch durchaus nachvollziehbar, daß die "gute" Frau,
gesetzt den Fall, sie erlangt Kenntniss eines solchen Vorfalls,
in der Rückschau ihr Einverständnis in Vorangegangenes erschüttert sieht,
nach dem Motto:
Hätte ich gewußt daß es diesem -PIEEEEP-
scheißegal ist wo er seinen -PIEEP-
rein-pieeeeeep-,
dann hätte doch doch niemals ...
Sowas kann ein Ego nachhaltig durchschütteln und
muß entsprechende Würdigung finden.
Zur Not müsste der Gesetzgeber halt ...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.09.2016 10:18).