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mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

Der Wettermann war ein Sex-Betrüger, denn es gab keine informierte Einwilligung

Der Wettermann war ein Sex-Betrüger, denn es gab keine informierte Einwilligung.

Kaum eine von seinen Gespielinnen hätte mit ihm geschlafen, wenn ihnen bekannt gewesen wäre wie viele Konkurrentinnen es tatsächlich gab. Sie hatten dem Beischlaf somit irrtümlich zugestimmt, und der Wettermann hat den Irrtum durch Unterdrückung wahrer Tatsachen herbeigeführt oder zumindest aufrechterhalten. Es lag also keine informierte Einwilligung vor.

https://de.wikipedia.org/wiki/Informierte_Einwilligung

Als die Sache aufflog, fühlten sich die Frauen zu recht in ihrem sexuellen Selbstbestimmungsrecht verletzt. Da es der Gesetzgeber aber bislang versäumt hat, Sex-Betrug unter Strafe zu stellen, konnte nur durch Zweckentfremdung einer anderen Strafvorschrift rechtlich gegen den Wettermann vorgegangen werden. Die Vergewaltigungsanzeige war also quasi eine Nothandlung, weil der Gesetzgeber den Sex-Betrug im Gegensatz zum Vermögensbetrug straffrei belässt, obwohl dieser einen Verstoß gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht darstellt.

Merke: Nur eine informierte Einwilligung erfüllt die Anforderungen des sexuellen Selbstbestimmungsrechtes. Insofern sollte jeder Mensch verpfichtet werden, potenziellen Sexualpartnern vor dem Beischlaf unaufgefordert alle Informationen zugänglich zu machen, die für eine informierte Einwilligung erforderlich sind. Von HIV-Infizierten erwarten wir schließlich auch, dass sie ihre Sexualpartner unaufgefordert auf das Infektionsrisiko hinweisen. Das sollte auch für alle übrigen für die Einwilligung zum Beischlaf relevanten Informationen gelten.

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