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  • Kampfwurst

mehr als 1000 Beiträge seit 22.04.2008

Man bedenke das Strafmaß

Es ist ja schon ein erheblicher Unterschied was man für die Falschbeschuldigung bekommt ( z.B. im Fall Lohfink waren es 20000€ 80 Tagessätze. a 250€..) und was jemandem bei Vergewaltigung blüht ( bis zu 15 Jahre) und danach natürlich das gesellschaftlich und wirtschaftlich ruinierte Leben.

Die Tagessätze richten sich nach dem Verdienst des Täters können also auch deutlich geringer ausfallen.

Wenn Die beiden Stafmaße einander angeglichen wären würden sich die Menschen mit Falschbeschuldigungen mit Sicherheit mehr zurückhalten.

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