wird einfach schweigen. Auf der Aufzeichnung wird dann nur dein Keuchen und Stöhnen sein.
Sie wird sagen, da hättest du dir für die Aufzeichnung wohl alleine einen runtergeholt, während der "Vergewaltigung" hätte sie die ganz Zeit laut "Nein!" geschrien.
Obwohl in Deutschland reicht ja jetzt schon einmal "nein". In den USA muss sie immerhin noch dreimal "nein" sagen, dass es eine Ver"gewalt"igung wird.
Nein, Tonaufzeichnung reicht definitiv nicht. Am besten, einen Notarin sitzt mit auf der Bettkante. Einem Notar würde auch nicht geglaubt.
Aber die Notarin sollte keine Feministin sein, sonst heißt es noch du hättest beide vergewaltigt. Dann bist du komplett im Arsch.