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  • bremse2

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Re: Der Knaller an der Sache

Twistie2015 schrieb am 29.09.2016 19:38:

TheCOP schrieb am 29.09.2016 15:48:

Der Knaller an der Sache ist doch diese "nicht-intentionaler Verfälschungs- und Verzerrungseffekte" welche das Landgericht angenommen hat und wegen der es einen Schadensanspruch abgelehnt hat.

...
OK, ich kann mich noch damit anfreunden, dass der Täter vielleicht nicht bestraft wird dafür was er gemacht hat, aber wieso um alles in der Welt sollen andere für ihn büßen? Das Opfer sollte immer so Schadensfrei wie möglich gehalten werden.

tja, aber wenn nun jemand die "Meise unter dem Pony" hat, ist er dann überhaupt verantwortlich für seine Tat? Das ist nicht ganz unwichtig, dezent ausgedrückt, bei Straf- und Zivilverfahren.

Nee, das Problem ist doch: Man könnte nun sagen, Kachelmann hatte halt Pech, dass er nicht nur in U-Haft saß, sondern auch noch eine beschissene Verhandlung durchstehen mußte.

Was ich hingegen unmöglich finde, obwohl die Falschanschuldigung bewiesen ist, bekommt er nun automatisch eine Entschädigung für die Unkosten, die er für Anwälte und Gutachten deswegen hatte?

Nee, darf er versuchen einzuklagen. Gegenüber der Täterin. In diesem Fall gibt's gerade mal die Kosten für ein(!) Gutachten.

Finanziell bleibt er in jedem Fall das Opfer.

Und nehmen wir einfach mal an, er hätte das Geld für die Anwälte nicht aufbringen können, wie wäre die Rechtssprechung dann erfolgt?

Ob ich dann wohl noch [www.kachelmannwetter.com] aufrufen könnte?

Irgendwie habe ich ein Problem damit, dass das Gericht verknacken will, man als Beschuldigter zwar das Recht auf anwaltlichen Beistand hat, sich im Fall der Fälle (wie in diesem Fall) diesen aber teuer erkaufen muß und ggf. dann auch noch auf den Kosten sitzenbleibt.

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