Allerdings, so muss ich Ihnen leider mitteilen, ist diese Einwilligung deswegen nichtnotwendig gewesen, da die durch das Grundgesetz geschützte Privat- und Intimsphäre den höheren Schutz genießt. Damit hat herr Wetterfrosch nicht nur die seinige geschützt, nein, auch die der anderen Personen, über die er nicht nur intime Informationen besaß, sondern zum Teil auch mit diesen selber hergestellt hat. Somit ist Herr K. keineswegs ein Sexbetrüger, sondern eher... ein Held der Arbeit und des Datenschutzes.