steinschlag schrieb am 29.09.2016 23:54:
wenn Mann nach Ejakulation feststellt, dass Fraus Busen silikonisiert ist, die Wimpern nicht echt und die Orgasmen womöglich auch noch vorgetäuscht sind, dann wurde Mann vergewaltigt?
Quasi wg. nachträglicher Änderung der Geschäftsgrundlage?
Oder was willst Du sagen?
Nur wenn er bei Kenntnis der wahren Tatsachen auf den Beischlaf verzichtet hätte, was in Deinem Fallbeispiel wohl eher unwahrscheinlich ist. Und es wäre auch keine Vergewaltigung, sondern "nur" Sex-Betrug. Da gilt die gleiche Unterscheidung wie zwischen Raub und Betrug. Die eine Tat basiert auf Gewalt, die andere auf Lügen.