Populist schrieb am 29.09.2016 21:42:
MajorGriffon schrieb am 29.09.2016 21:36:
Zum Glück ist es nicht Aufgabe des Sexualstrafrechts, ganz normales menschliches Verhalten zu bestrafen.
Das stimmt zwar, aber dann erkläre doch mal, warum Betrug zwar als Vermögensdelikt strafbar ist, nicht aber als Sexualdelikt. Warum soll es normales menschliches Verhalten sein, wenn gelogen wird, um jemanden zum Beischlaf zu verleiten, aber kein normales menschliches Verhalten, wenn gelogen wird um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen? Wo ist denn da der fundamentale Unterschied?
Ja wo?
Wo siehst du den Schaden den eine Person hat, wenn sie einen "Sexbetrug" erleidet?
Ab wann beginnt dieser Betrug?
Nach deiner Erklärung, kann jeder diesen "Betrug" selbst definieren: "Wenn ich gewußt hätte, dass .... dann hätte ich nie mit ihr/ihm geschlafen" - Zack! SEXBETRUG! 5 Jahre Knast!
Betrügen und Lügen ist in unsere Gesellschaft straffrei, erst in dem Moment wo jemanden dadurch objektiv ein Schaden ensteht kommt die Justiz in's Spiel.
Deine Vorstellungen von unserem Rechtsystem entspricht eher dem, was die Religion darstellt. Da findest du auch die Strafen für diese Taten die du haben möchtest. Da Sex dort meist nur dem Zwecke der Vermehrung dienen soll. Aber dann müsste über diesen Punkt auch Konsens herrschen. Aber ich hoffe diese Einstellung ist keine, die sich durchsetzt in unserer Gesellschaft.
Das klingt für mich eher so nach Mittelalter.