Populist schrieb am 29.09.2016 21:47:
Nur weil Betrug als Vermögensdelikt strafbar ist, heißt das auch noch lange nicht, dass Du mit jedem Geschäftspartner vorher Deine gesamte Lebensgeschichte austauschen musst.
Nein, aber es muss ein eigener Vermögensvorteil oder fremder -schaden enstanden sein, bevor der Betrug überhaupt strafbar ist. Dazu reicht aber nicht, dass du das Gefühl hast du wurdest betrogen. Das kommt bei Geschäften sicher häufig vor. Daher muss vor dem Geschäft klar gemacht werden auf welcher Basis es abläuft, dazu gibt es dann mehr oder weniger umfangreiche Verträge und dann sind wir bei deinem konstruierten Delikt doch bei der Lebensgeschichte.
Nach deiner Definition könnte ja einer der Beteiligten jederzeit sagen, dass er oder sie sich betrogen fühlt. Dazu muss man dann aber erst mal festlegen, wann und warum ein Betrug vorliegt.
Dann kommen wir auch zum Hauptknackpunkt deiner seltsamen These, wer hat dir denn diesen Floh ins Hirn gesetzt, dass wenn deine fiktive Partnerin andere Sexpartner hat ein Betrug vorliegt?
Schliesst du mit ihr einen Sex-Vertrag ab?
Oder hast du einen automatischen Besitzanspruch an alleinigen Sex?
Dann wäre es interessant zu erfahren welche weitergehende Rechte du an ihr hast?