(...) noch hinzufügen, dass es tatsächlich sein kann, dass die Dame sich zwar Verletzungen selbst zufügte, aber im Nachhinein sogar glaubt, dass ihr die von anderen zugefügt wurden.
Das zugehörige Krankheitsbild heißt Hystrionie. Außerdem ist es ein Zivil-, kein Strafprozess; die Schadenverursacherin wäre auch bei fehlendem Vorsatz oder fehlender Einsichtsfähigkeit schadenersatzpflichtig.