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Avatar von wolfdieter
  • wolfdieter

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

Re: Fehleinschätzung zum Thema "spontane Meinungsäußerung" nach dem Urteil

(...) noch hinzufügen, dass es tatsächlich sein kann, dass die Dame sich zwar Verletzungen selbst zufügte, aber im Nachhinein sogar glaubt, dass ihr die von anderen zugefügt wurden.

Das zugehörige Krankheitsbild heißt Hystrionie. Außerdem ist es ein Zivil-, kein Strafprozess; die Schadenverursacherin wäre auch bei fehlendem Vorsatz oder fehlender Einsichtsfähigkeit schadenersatzpflichtig.

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