Ansicht umschalten
Avatar von Cinclus
  • Cinclus

mehr als 1000 Beiträge seit 01.03.2001

Re: Man bedenke das Strafmaß

Fahim schrieb am 29.09.2016 19:12:

Cinclus schrieb am 29.09.2016 14:55:

Welches Strafmaß?

Hier ging es un Schadenersatz, also Zivilrecht.
Die Strafe für die Falschbeschuldigung ist eine ganz andere Sache.

cu
Cinclus

Ja, und das ist der eigentliche Skanda: Für den Vorfall (Verletzung etc.) sollte ursprünglich der Bechuldigte X Jahre in das Gefängnis, nachdem sich herausstellte das die Beschuldigende auch die Täterin ist, kommt sie nicht für X Jahre in das Gefängnis, die wird quasi belohnt.
Dabei müsste die Täterin eigentlich doppelt strafrechtlich belangt werden, wegen Falschaussage und chronischem Lügen.
Vor der ausgeglichenen Waage Justizias ist da keine Spur; es zeigt sich hier eine starke Männerdiskriminierung.

So weit sind wir doch noch gar nicht. Ein mögliches Strafverfahren wegen Falschbeschuldigung und evtl. wegen Vortäuschens einer Straftat kann ja noch kommen, die Staatsanwaltschaft prüft:
> http://staatsanwaltschaft-mannheim.de/pb/,Lde/Urteil+des+OLG+Frankfurt+a_+M_+betreffend+Schadenersatzklage+des+Wettermoderators+K_+-+Staatsanwaltschaft+Mannheim+leitet+Pruefvorgang+ein/?LISTPAGE=1229636

Noch ein Wort an die, die meinen Beitrag oben mit rot bewertet haben: Ist es falsch, auf die Gegebenheiten hinzuweisen? Ich habe doch gar nichts über eine mögliche Strafe gegen die Falschbeschuldigerin ausgesagt. Ich bin auch nicht der meinung, dass sie strafrei ausgehen sollte. Im Zivilverfahren, das K. gegen D. angestrengt hat, ging es doch erst mal um den Ersatz von entstandenen Kosten, nicht um eine Strafe.

cu
Cinclus

Bewerten
- +
Ansicht umschalten