ProhtMeyhet schrieb am 29.09.2016 16:45:
anlässlich dieses Urteils prüft die Staatsanwaltschaft die Verfolgung wegen Falschbeschludigung
Wenn es mit rechten Dingen zugeht, dann wandert die Anzeigeerstatterin ein. Der Tarif bei Freiheitsberaubung von mehr als einer Woche beträgt ein bis zehn Jahre.