Sagen wir so, sie dürfte, so die Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt so oder genug Ärger haben:
§ 164 StGB (Falsche Verdächtigung)
§ 186 StGB (Üble Nachrede)
§ 187 StGB (Verleumdung)
Ob eine Falschbeschuldigung eine Freiheitsberaubung ist, h#ängt sicherlich von der Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht ab. Im Fall Horst Arnold (ein Lehrer, der falsch der Vergewaltigung beschuldigt wurde, im Gefängnis saß und dann freikam) stand die Falschbeschuldigerin ebenfalls wegen Freiheitsberaubung vor Gericht: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-104058618.html
Also dürfte das grundsätzlich möglich sein, wenn die Ermittlungsbehörden in die Irre geführt und jemand deswegen eingebuchtet wird.