Bayernzwersch schrieb am 29.09.2016 15:17:
Es wurde ja nicht DER Richter sondern, meines Erachtens nach, die komplette, männliche Richterschaft am Landgericht, bzw. Oberlandesgericht in Frankfurt angesprochen.
Da kommt es dann noch darauf an, ob sich ein Richer dadurch persönlich beleidigt fühlt aber natürlich werden diese selbst wissen, welche Aussicht auf Erfolg eine Klage gegen die Frau K. hätte.
Sofern das Ganze nach dem Urteil stattgefunden hat, dürfte sich das erledigt haben. Zum einen weil die Missachtung des Gerichtes sich auf den Prozess selbst bezieht, zum zweiten weil denjenigen, die verurteilt werden, nach dem Prozess emotionale Reaktionen, die sich auch in wütenden Tiraden usw. zeigen können, zugestanden werden. Danach jedoch hat man sich zu beruhigen, sonst kann das Ganze zivilrechtlich weiterverfolgt werden.