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  • Tired Master

mehr als 1000 Beiträge seit 02.05.2015

Re: noch besseres Karl Kraus-Zitat...

Hallo,

wiejetzt schrieb am 29.09.2016 17:24:

Natürlich kann die Reaktion im "gemeinen Volk" dann auch so ausfallen, dass man fassungslos darüber ist, dass jemand nicht schuldig gesprochen wurde. Aber hier muss man halt wirklich ohne Unterlass aufpassen, dass "gesundes Volksempfinden" nicht die Autorität und Urteilsmacht von juristisch kompetenten Richtern, Staatsanwälten und Anwälten untergräbt. Und man darf auch nicht verschweigen, dass unser Rechtssystem für gewöhnlich genügend Sicherungsmechanismen bereithält, damit auch tatsächliche Fehlurteile revidierbar sind.

Das hat dem hier aber nichts mehr genutzt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold#Wiederaufnahmeverfahren
<Zitat>
Der Vorsitzende Richter stellte fest, das Landgericht Darmstadt habe im ersten Prozess dem vermeintlichen Opfer geglaubt, obwohl ein „an sich kaum glaubhaftes Geschehen geschildert“ worden sei. Bei der Urteilsfindung 2001 seien „elementare Grundregeln der Wahrheitsfindung“ verletzt worden. Der 2001 für die Ermittlungen zuständige Kriminalhauptkommissar Horst Plefka sagte aus, er habe von Anfang an Zweifel an dem von K. behaupteten Tatgeschehen gehabt. Ermittlungen in der Vergangenheit von K. zur Prüfung ihrer Glaubwürdigkeit seien jedoch unterblieben, da man Angst vor einem „Aufschrei“ gehabt habe.
</Zitat>

Mein Fazit inzwischen: Nicht eine, sondern 2 Armeslänge Abstand.
Und weniger Abstand nur bei Frauen, bei denen ich mir sicher bin, daß sie ein "Nein" auch unmissverständlich formulieren können.

Wobei ich mir im Klaren bin, daß das einem Horst A. auch nicht geholfen hätte.

TM

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