Und man darf auch nicht verschweigen, dass unser Rechtssystem für gewöhnlich genügend Sicherungsmechanismen bereithält, damit auch tatsächliche Fehlurteile revidierbar sind.
Aber das läuft doch in der Praxis anscheinend nicht so ideal wie beschrieben. Der Mollath kam erst durch Öffentlichkeitsarbeit seines Unterstützerkreises raus. Dann der Fall in Bayern, wo die Familie den Familienvater angeblich an die Schweine verfüttert hätte und man ihn später stattdessen in seinem Auto am Grunde eines Gewässers fand. Die wollten das offensichtliche Fehlurteil trotzdem nicht revidieren, erst eine höhere Instanz, wenn ich mich recht erinnere. Und es gibt noch mehr solcher Fälle, die durch die Presse gingen, und auf jeden Fall in der Presse kommen vermutlich x Fälle, wo ein armes Schwein nicht so viel Glück hat und seine "Strafe" absitzen muss. Oft ist in diesen Presseberichten davon die Rede, dass es äußerst schwierig ist, ein Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen.
Insofern scheint mir dein Beitrag die Lage zu beschönigen. Mag sein, dass es diese Sicherungsmechanismen gibt, aber was hilft das, wenn sie nicht angewendet werden, weil die nötige Fehlerkultur fehlt?