anlässlich dieses Urteils prüft die Staatsanwaltschaft die Verfolgung wegen Falschbeschludigung:
http://staatsanwaltschaft-mannheim.de/pb/,Lde/Urteil+des+OLG+Frankfurt+a_+M_+betreffend+Schadenersatzklage+des+Wettermoderators+K_+-+Staatsanwaltschaft+Mannheim+leitet+Pruefvorgang+ein/?LISTPAGE=1229636
PRESSEMITTEILUNG
(28.09.2016)Urteil des OLG Frankfurt a. M. betreffend Schadenersatzklage des
Wettermoderators K. - Staatsanwaltschaft Mannheim leitet Prüfvorgang einDie Staatsanwaltschaft Mannheim hat aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 28.09.2016 (Az. 18 U 5/14) einen Prüfvorgang eingeleitet. In dem Urteil wurde dem Wettermoderator K. Schadenersatz gegen seine frühere Geliebte, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, zugesprochen.
Gegenstand der Prüfung ist, ob sich aus dem Urteil des OLG Frankfurt a. M. möglicherweise ein Anfangsverdacht auf Straftaten gegen die damalige Anzeigeerstatterin ergibt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wird hierzu zunächst die schriftlichen Urteilsgründe des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. anfordern.
gez. Utt
Erste Staatsanwältin