Mir scheint du plapperst hier einfach Propaganda von Völkerrecht und einer vermeintlichen Okkupation der Krim nach ohne eine Ahnung wovon du überhaupt sprichst.
Punkt 1, zu welchem Staat gehört die Krim?
Wie kommst du überhaupt darauf, dass die Krim ein Teil der Ukraine sei?
Etwa vielleicht weil sie als Teil der Ukraine von Anderen Ländern anerkannt sei?
Im Völkerrecht steht eigentlich nirgendwo, dass eine Region völkerrechtlich zu dem Staat gehöre, zu welchem sie andere Staaten dazu zählen. Die internationale Anerkennung spielt für das Völkerrecht keine Rolle. Für das Völkerrecht ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker entscheidend. Geregelt ist dies unter anderem in Artikel 1 Ziffer 2 der UN-Charta, sowie in der Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966.
Darin heißt es im Artikel 1 Abs. 1
Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
Daraus folgt, nicht etwa andere Länder bestimmen durch ihre Anerkennung welche Region zu welchem Staat gehöre, sondern nur die Bevölkerung dieser Region selbst.
Nur die Krimbevölkerung selbst hat das Recht zu bestimmen zu welchem Staat die Krim gehöre. Weil nur sie selbst unmittelbar davon betroffen ist. Weil ihr Schicksal davon abhängig ist. Weil die Krim nur für sie eine Lebensgrundlage und Lebensmittelpunkt ist. Weil dort die Gräber ihrer Vorfahren sich befinden. Weil dort ihre Kinder aufwachsen.
Weder Kiew noch Washington noch Berlin hat das Recht der Krimbevölkerung vorzuschreiben welcher Staatsangehörigkeit sie gefälligst haben sollen und welche Regierung über sie zu bestimmen habe und ihnen zum Beispiel vorschreiben dürfe welche Sprache auf der Krim gesprochen werden solle und welche nicht.
Kannst du denn wenigstens eine Stadt auf der Krim benennen, welche von Ukrainern gegründet und erbaut worden ist? Wohl kaum. Ist dir eigentlich klar, dass der Anteil der Ukrainer auf der Krim noch nie mehr als 7% gewesen ist? Die Krim war Jahrhunderte lang russisch. Und gerade mal etwas mehr als 20 Jahre im Bestand des Staates Ukraine. Wie sie überhaupt dahin gekommen ist, ist mit dem Völkerrecht überhaupt nicht vereinbar.
Dort leben fast ausschließlich Russen und ausschließlich Russen haben die Krim zu dem gemacht was sie heute ist und Ukrainer hatten daran überhaupt keinen Anteil. Wie kommt man also auf die Idee, dass Russland die Russen die da leben überhaupt zu besetzen braucht?
Punkt 2, was ist eine Besetzung?
Definition bei Wikipedia:
Bei einer Okkupation oder Besetzung wird in einem bevölkerten Gebiet die vorhandene Gebietshoheit durch einen externen Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt. Dies geschieht meist mit militärischen Mitteln.
Wenn es also eine Okkupation sein soll, muss es eine Militärverwaltung geben.
Wie lautet denn der Name des befehlshabenden Offiziers, welcher das Kommando über die Militärverwaltung der Krim hat? Kannst du das sagen? Natürlich nicht, denn es gibt dort gar keine Militärverwaltung. Im Bestand Russlands hat die Krim einen weitgehenden Autonomiestatus. Sie hat ihre eigene Regierung, ihr eigenes Parlament, ihre eigene Verfassung. Sie wird von Krimbewohnern regiert, welche von Krimbewohnern demokratisch gewählt werden. Und das letzte worauf sie auf der Krim angewiesen sind, ist die Anerkennung ihres politischen Status durch Washington, Brüssel oder Berlin. Das kann ihnen auf der Krim wirklich völlig egal sein, die Nichtanerkennung hindert sie nicht daran zu Russland zu gehören. Mehr wollen sie gar nicht.
Auch kann von einer Okkupation der Krim durch Russland deshalb überhaupt keine Rede sein, weil die Initiative zur Abspaltung von der Ukraine und der folgenden Widervereinigung mit Russland nicht etwa von Moskau ausging, sondern von der Krimbevölkerung und ihren legitimierten Vertretern ausging. Die damalige Krimregierung machte bereits lange vor dem Auftauchen des Russischen Militärs daraus gar kein Geheimnis, dass sie eine Abspaltung von der Ukraine und eine Widervereinigung mit Russland per Referendum anstrebten und Russland dabei um militärischen Schutz gebeten hatten.
Daher war dieser Vorgang nicht etwa eine erzwungene Eingliederung (Annektion), sondern ein Akt der Selbstbestimmung und ist vollkommen im Einklang mit dem Völkerrecht.
Das Absprechen des Selbstbestimmungsrechts der Krimbevölkerung ist dagegen nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. In der internationalen Konvention über Bürgerliche und Politische Rechte von 1966 im Artikel 1 Abs. 3 heißt es:
Die Vertragsstaaten, einschliesslich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.