Für den Schutz der Frau ist die Polizei zuständig. Die können entweder die Frau oder auch der Nachbar rufen. Das Recht selbst in die Hand zu nehmen, geht nicht.
Sicher, das war nicht schön die Tür einzutreten. Im Idealfall wäre es die Aufgabe der Polizei. Nun hat die Frau aber hinter der Tür verzweifelt um Hilfe geschrien und der hatte nicht die Zeit auf die Polizei zu warten. Er ging von einer akuten Gefahr für die Frau aus und hatte seine Gründe. Das rechtfertigt das Eintreten der Tür auch nicht vor dem Gesetz, aber das eintreten der Tür macht den ganzen Vorgang auch nicht zu einem Frauenraub. Höchstens Hausfriedensbruch. Entscheidend für die Bewertung ob es ein Frauenraub gewesen ist dass die Frau sich selbst freiwillig entschieden hat ihren kranken Typen zu verlassen, mit dem sie zwangsverheiratet wurde und freiwillig zum Nachbar ziehen wollte um mit ihm glücklich zu sein. Das kann ihr kranker Typ ihr nicht verbieten. Und die Anderen Nachbarn auch nicht. Selbst die Polizei kann das nicht verbieten.