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  • Markus62

575 Beiträge seit 02.06.2015

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

https://www.bussgeldkatalog.org/corona/

Straftat nach § 74 IfSG
(vorsätzlich zur Ausbreitung einer Krankheit beigetragen, z.B. durch Missachtung des Versammlungsverbots)

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Passt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstand_vom_17._Juni_1953
Aufstand vom 17. Juni 1953
824 Angeklagte bekamen Gefängnisstrafen von einem bis fünf Jahren.

Zum Ausgleich darf die Polizei jetzt ohne Grund jede Wohnung durchsuchen.

https://reitschuster.de/post/corona-massnahmen-die-polizei-kann-in-jede-wohnung-eindringen/

Auf Nachfrage von mir erklärte der Sprecher von Innenminister Horst Seehofer (CSU), Steffen Alter, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung auch dann aufgehoben werden kann, wenn nur der Verdacht besteht, dass sich Personen aus mehr als zwei Haushalten in einer solchen befinden.

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