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Avatar von Lola 123
  • Lola 123

243 Beiträge seit 21.05.2020

Re: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Danke für den Hinweis.
Gut dass wir jetzt in Strabarkeitsbereich kommen:
Sie erwähnen die Straftat nach § 74 IfSG
(vorsätzlich zur Ausbreitung einer Krankheit beigetragen, z.B. durch Missachtung des Versammlungsverbots)
Haben Sie schon einmal überlegt, diesen Artikel auf den Produktionsbereich anzuwenden, wo nachweislich Ansteckungsgefahr und Mobilität Tag für Tag praktiziert werden.
Würden Sie dafür auch 5 Jahre fordern?

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