Ansicht umschalten
Avatar von   SpoonLady-Abbé-CL
  • SpoonLady-Abbé-CL

112 Beiträge seit 17.04.2021

mein Befinden

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

was kostet die Inanspruchnahme dieser Rechte?

jon the relavator

Bewerten
- +
Ansicht umschalten