Die Gerichte, insbesondere auch das Bundesverfassungsgericht, haben praktisch alle Beschwerden gegen Coronamassnahmen abgebügelt mit dem Verweis auf Einschätzungen der Regierung. Wenn Minister Lauterbach sagt, 10 % aller Infizierten werden hospitalisiert, dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht - gegenenfalls nach einem gemeinsamen Abendessen - auf der Basis, dass jeder zehnte Infizierte ein Krankenhausbett und eine entsprechende medizinische Betreuung benötigt.
Konkrete Nachweise, Zahlen gar oder wissenschaftliche Studien, werden nicht benötigt.
Bespiel Bundesnotbremse,, mit Ausgangssperren und Schulschließungen:
"Indem bei den zu überprüfenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen - verkürzt gesagt - die Einschätzungen des Gesetzgebers für nachvollziehbar und tragfähig befunden wurden, fällt das Anschauungsmaterial für eine Grenzziehung bei nun neu zu aktivierenden Maßnahmen in der vierten Welle überschaubar aus."
Anders gesagt: Wenn Minister Lauterbach aufgrund seiner Behauptung von 10 % Hospitalisierung bei Omikron Ausgangssperren verhängen würde, hätte das Bundesverfassungsgericht kein Problem damit.
Davon gehen jedenfalls die Experten von Legal Tribune online aus:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr78121-1bvr97121-corona-bundes-notbremse-massnahmen-kontakt-ausgang-schule-kinder-covid-grundrechte/
Andere Experten sehen das ähnlich: "Die wortwörtliche Urteilsbegründung "Entscheidung unter Unsicherheit" stelle fest, dass "dem Gesetzgeber alles erlaubt bzw. obliegt es der alleinigen Einschätzung des Gesetzgebers ob eine Maßnahme zu einer bestimmten Zielerreichung notwendig sind, ohne dass die Verhältnismäßigkeit überhaupt noch geprüft werden müsste." Er bestätige seine Aussage, dass ihm das Verfassungsgericht wie gleichgeschaltet vorkomme."
https://www.focus.de/politik/deutschland/urteil-kampf-gegen-corona-bundesverfassungsgericht-erklaert-bundesnotbremse-fuer-zulaessig_id_24472494.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.09.2022 17:39).