Ein Mann, der trotz Kenntnis der deutschen Scheidungs- / Unterhalts-
und Sorgerechtspraxis heiratet, ist nicht zurechnungsfähig.
Eine Familie ist heute genauso leicht aufzukündigen wie eine WG, wenn
frau nach 3-4 Jahren feststellt, dass der einstige Traumprinz nachts
vollkommen unerotisch schnarcht, degradiert sie ihn halt zum
Zahlvater und Alle-2-Wochenenden-Onkel (wenn's hochkommt).
und Sorgerechtspraxis heiratet, ist nicht zurechnungsfähig.
Eine Familie ist heute genauso leicht aufzukündigen wie eine WG, wenn
frau nach 3-4 Jahren feststellt, dass der einstige Traumprinz nachts
vollkommen unerotisch schnarcht, degradiert sie ihn halt zum
Zahlvater und Alle-2-Wochenenden-Onkel (wenn's hochkommt).