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Avatar von geranios
  • geranios

mehr als 1000 Beiträge seit 18.08.2010

Ließt sich für mich wie ein Beipackzettel

Nur daß dort fast immer angegeben wird, welche Wahrscheinlichkeit für die Beobachteten Erscheinungen angenommen wird. Hier mal so ein Beispiel:

"Gegenanzeigen
Adipositas, koronare Herzerkrankungen, Diabetes mellitus, Kolitis, Neigung zu Karies sowie bekannte Unverträglichkeit gegen einen oder mehrere der oben genannten Inhaltsstoffe.Mangelnde Motilität des Darmes sowie Obstipation und Appendizitis.

Nebenwirkungen
Bei regelmäßiger Einnahme kann es zu stetiger Gewichtszunahme verbunden mit zunehmender Lethargie kommen. Bei dauerhafter Anwendung kann es außerdem zu der Entstehung einer arteriellen Hypertonie und einer deutlichen Begünstigung der Entwicklung eines Diabetes mellitus Typ II kommen. Das Risiko für Schlaganfälle,
Herzinfarkt, Polyneuropathie sowie einer PAVK besteht daher ebenfalls. Des Weiteren kann eine kontinuierliche Einnahme, speziell bei Heranwachsenden, zu kariösen Veränderungen des Zahnschmelzes führen. Ferner kann es zu Obstipation und Oberbauchbeschwerden kommen. In seltenen Fällen kann es je nach Typ zu allergischen Reaktionen kommen, die bis hin zum anaphylaktischen Schock reichen
können. Daher sollten die Erst- und Zweitgabe unter Aufsicht erfolgen.

Wechselwirkungen
Die gleichzeitige Einnahme von Alkohol kann die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen sowie das Bedienen von Maschinen beeinträchtigen.

Suchtpotential
Die stetige, übermäßige Einnahme kann zu Sucht und sozial auffälligem
Verhalten führen. Bei ersten Anzeichen sollten bei fehlenden Kontraindikationen ausreichend sportliche Aktivitäten veranlasst und ärztlicher Rat eingeholt werden."

Das wäre nach Medizinrecht der Beipackzettel für eine Tafel Schokolade

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