EinmalMitProfisArbeiten schrieb am 23. Dezember 2014 21:45
> mag2000 schrieb am 20. Dezember 2014 21:35
>
> > ich versuchs dir mal einfach zu erklären: nicht jeder der dir droht
> > er haut dir aufs maul tut es auch. und alleine die drohung ist noch
> > nicht strafbar. jetzt verstanden?
> Doch, das ist Nötigung (§240 StGB).
nein, das ist es nicht. der tatbestand der nötigung wird nur dann
erfüllt, wenn ich z.b. sage, ich hau dir aufs maul, wenn du nicht
dies oder jenes tust. damit nötige ich dich durch die drohung zu
einer handlung oder unterlassung.
nochmals, eine drohung einer körperverletzung ist in deutschland
nicht strafbar. übrigens, die drohung mit mord hingegen schon.
> mag2000 schrieb am 20. Dezember 2014 21:35
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> > ich versuchs dir mal einfach zu erklären: nicht jeder der dir droht
> > er haut dir aufs maul tut es auch. und alleine die drohung ist noch
> > nicht strafbar. jetzt verstanden?
> Doch, das ist Nötigung (§240 StGB).
nein, das ist es nicht. der tatbestand der nötigung wird nur dann
erfüllt, wenn ich z.b. sage, ich hau dir aufs maul, wenn du nicht
dies oder jenes tust. damit nötige ich dich durch die drohung zu
einer handlung oder unterlassung.
nochmals, eine drohung einer körperverletzung ist in deutschland
nicht strafbar. übrigens, die drohung mit mord hingegen schon.