Was mich sehr wundert ist, dass die Mainstreammedien sowieso nicht, aber eben auch Telepolis und andere alternative Medien nichts zu den Entscheidungen des österreichischen Verfassungsgerichtshof zu den Maßnahmen im Frühjahr geschrieben haben. (https://www.vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php) In der zweiten Zusammenfassung (also unterhalb des ersten Abschnitts über den Zivildiener) wurden folgende Maßnahmen als Verfassungswidrig eingestuft:
- Betretungsverbot für Gaststätten
- Betretungsverbot für Waschstraßen (ich weiß, etwas willkürlich)
- Beschränkungen von Besuchern in Gaststätten
- das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen
- die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (das wären also auch Schulen)
- Die Abstandsregel in Gastätten
Ich zitiere weiter:
Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz.
Hab' ich was verpasst, oder warum ist das nicht zumindest bei den Alternativen Front und Center?
Entscheidungen: (V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020), https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung/Ausgewaehlte_Entscheidungen.de.html