Ansicht umschalten
Avatar von sabi.grub
  • sabi.grub

856 Beiträge seit 28.08.2020

Interessant auch die Ausgangsbeschränkungen

Laut aktueller Verordnung darf man zwischen 20-6 Uhr nicht mehr aus dem Haus. Man wird quasi unter Hausarrest gestellt. Dies war im Frühjahr nach meiner Erinnerung noch nicht der Fall? Man muss sich sogar explizit in den Wohnräumen aufhalten.

Allerdings gibt es einige in der Verordnung klar definierte Ausnahmen wie der Spaziergang zur eigenen Erholung oder Gassi gehen, was auch in dieser Zeit durchaus möglich bleibt. Trotzdem halte ich diesen Hausarrest für sehr bedenklich.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten