sabi.grub schrieb am 02.11.2020 19:19:
Laut aktueller Verordnung darf man zwischen 20-6 Uhr nicht mehr aus dem Haus. Man wird quasi unter Hausarrest gestellt. Dies war im Frühjahr nach meiner Erinnerung noch nicht der Fall? Man muss sich sogar explizit in den Wohnräumen aufhalten.
Allerdings gibt es einige in der Verordnung klar definierte Ausnahmen wie der Spaziergang zur eigenen Erholung oder Gassi gehen, was auch in dieser Zeit durchaus möglich bleibt. Trotzdem halte ich diesen Hausarrest für sehr bedenklich.
Ist eine Art von Pawlowscher Konditionierung der Bevölkerung zwecks Erzwingung einer blinden Gefolgschaft mit den Mitteln einer wahnhaften Realitätsvorgauklung und Psychoterror. Anleitung dazu hat ja bereits Walter Lippman vorgegeben. Und seit den Gulags hat man die Techniken des Social Engineerings doch verfeinert.
Oh Mann, wer hat uns dieses Kuckucksei von Exekutive, Legislative und Lobbyparlament ins Nest geschissen?
Hätten das Honecker, Stalin, Pol Pot und wie die restlichen Terrrorpaten sich nennen mögen, noch hätten miterleben dürfen ...
(edit:typo)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.11.2020 21:03).