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Avatar von HeliosMaximus
  • HeliosMaximus

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2017

Re: Holy shit. Schlecht.

Er baut drei Mal Scheiße und hat dann die Dreistigkeit, seine eigene Nachlässigkeit und seine eigenen Fehler anderen Menschen in die Schuhe zu schieben.

Na, Sie sollten erst mal lesen lernen, nicht? Ihnen habe ich doch keine Schuld gegeben. Meine Oberflächlichkeit, die ich einräume hat Sie doch erst dazu befähigt in Ermangelung themenbezogener Umsichtigkeit, sich einmal als Schlaumeier aufspielen zu können. Das war doch ein Erfolgserlebnis für Ihresgleichen, nicht? ;-) Letztlich darf man vermuten, dass auch noch ein gewisser Neid über den grünen Balken Ihnen Ansporn ist, aber Sie sollten sich nicht auch noch an solche Äußerlichkeiten verlieren, es ist schon so traurig genug, was Ihr Selbstdarstellungsbedürfnis gepaart mit ideologischer Engstirnigkeit hier so hervorbringt.

Und dann holt Sie Ihre Leseschwäche eben doch ein. Das was zitiert wurde ist Artikel 16a, ich dachte soweit könnten Sie vielleicht doch lesen und mitdenken. Wie ich feststellen muss überfordert es Sie allerdings doch erheblich, das liegt wohl auch an Ihrem Mangel an allgemeiner Rechtskenntnis.

Natürlich sind Sie im Verwenden der Fäkalsprache eine gewisse Größe, da können Sie sogar in Englisch auftrumpfen. Unter Ihresgleichen sicher ein Zeichen gehobener Bildung, nicht? .-)

Wie gesagt, das Asylrecht ist klar bestimmt und §18 sagt hier

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Aber wie gesagt, wer will hier Deutschland stärker in die Pflicht nehmen als z.B. die USA, Ungarn, Polen, Dänemark, Israel, Österreich und eigentlich wohl fast alle anderen Länder dieser Erde.
Ihresgleichen meint - ohne eine wirkliche Ahnung davon zu haben - er könnte diese Gesetze nach seiner Ideologie ausrichten und mit einer unumstößlichen Gültigkeit seiner Interpretation ausstatten. Mit nichten, es gibt keine besondere Zwangsverpflichtung und auch keine Vorbildspflicht für Deutschland. Die Interessen und das Wohl des deutschen Volkes haben hier grundsätzlich Vorrang.

Sie hätten die Einzelnorm aus §18, die Sie benennen ruhig näher ausführen können:

2. das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.

Die politischen Interessen sind hier nicht gegeben, ebensowenig besteht eine primäre Verpflichtung aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen für Migranten an der deutschen Grenze, auch wenn Sie das nicht einsehen wollen.

Wie gesagt, netter Versuch von Ihnen, aber letztlich ideologisches Eigenkonstrukt ohne Substanz. Deutschland wird mit anderen europäischen Ländern die Grenzen Europas dicht machen und den Migrantenstrom abstellen, das ist im primären Sinn unserer Rechtsordnung wie auch der demokratischen Mehrheitsmeinung. Und es ist richtig und sinnvoll, denn dieses Zulassen von Migration hilft dem Problem selbst nicht ab, aber es destabilisiert unsere Gesellschaft.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.09.2018 21:18).

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