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  • Ignatius

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

Rechtsbeugung

crumar schrieb am 03.09.2018 10:27:

Es gibt aber in Syrien nun mal einen langjährigen Bürgerkrieg, es existieren Kriegsflüchtlinge und eine Genfer Flüchtlingskonvention.

Die haben nichts miteinander zu tun. Die GFK bezieht sich auf persönlich Verfolgte. Krieg ist kein Asylgrund. Abgesehen davon kommen die Migranten i.a. aus der Türkei, also einem sicheren Drittstaat, und nicht aus Syrien.

Dass ich als Linker euch Rechten erklären muss ist blamabel genug: Pacta sunt servanda.

Einen Pakt im Sinne eines Vertrags zwischen zwei souveränen Partnern gibt es sowieso nicht. Hier gehts nur um freiwillige Selbstverpflichtungen, die natürlich jederzeit einseitig aufgekündigt werden können. Im Fall der GFK per Brief an die UNO mit einjähriger Kündigungsfrist. Aber wie gesagt: Die GFK spielt hier keine Rolle, auch wenn von linker Seite und Teilen der Justiz so getan wird, als wäre sie hier anwendbar. Was hier passiert ist Rechtsbeugung im ganz großen Stil.

ignatius

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