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Avatar von XXIII
  • XXIII

mehr als 1000 Beiträge seit 17.07.2002

"erzwungenen Dauergemeinsamkeit mit der Familie"

Wer damit Probleme hat, wäre auch ohne Corona früher oder später ein Fall für den Psychiater oder Scheidungsanwalt.

Ich denke - und hier geben mir die Schwurbler sicher recht: Man muss auch bei den psychischen Problemen zwischen "an" und "mit" Corona unterscheiden...

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