Wer Truppen ohne Hoheitsabzeichen auf fremdem Staatsgebiet ohne Einwilligung des Staates eine Volksabstimmung "absichern" lässt, verstößt auf alle Fälle gegen das Prinzip der Nichteinmischung. Aber so weit haben Sie wohl nicht gedacht.
Wer Truppen ohne Hoheitsabzeichen auf fremdem Staatsgebiet ohne Einwilligung des Staates eine Volksabstimmung "absichern" lässt, verstößt auf alle Fälle gegen das Prinzip der Nichteinmischung. Aber so weit haben Sie wohl nicht gedacht.