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226 Beiträge seit 19.11.2002

Zweifel

Was auf europäischer Ebene passiert, interssiert in den
Nationalstaaten (leider) niemand.

Erst wenn die Richtlichnien in nationales Recht umgesetzt werden.
Und selbst das ist nicht zwingend der Fall (s. novelliertes UrhG).

Die Öffentlichkeit wird erst aufschreien, wenn der erste 14-jährige
wg. ein paar getauchter MP3s vor Gericht steht -- und dann ist es
schon zu spät! (Stichwort: Beständigeit von Regeln/Gesetzen in
Deutschland)
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