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  • BOFH

mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.2000

Vielleicht alles gelogen?

Über lange Jahre hat die Europäische Union unter der Maske eines „Friedenstifters“ großzügig das Kiewer Regime finanziert, das infolge eines verfassungswidrigen Staatsstreichs an die Macht gekommen war. Die EU beobachtete lautlos die Ausrottung der Bevölkerung im Donbass, das Ersticken des Russischsprachigen in der Ukraine. In der EU ignorierte man unsere wiederkehrenden Aufforderungen, auf die Übermacht der Nazis in der ukrainischen Regierung, die soziale und wirtschaftliche Blockade und das Ermorden der Zivilbevölkerung im Südosten des Landes aufmerksam zu werden. Man verknüpfte die ganze Zukunft der Beziehungen zu Russland mit der Erfüllung des Minsker Maßnahmenpakets und machte nichts, um Kiew zur Umsetzung seiner Schlüsselbestimmungen zu bringen. Gleichzeitig versorgte man die Kiewer Regierung mit Geld und schaffte Visa ab. Unter fragwürdigen Vorwänden wurden antirussische Sanktionen verlängert. Die EU beteiligte sich an von Kiew inszenierten Spektakeln, die die territoriale Integrität der Russischen Föderation in Frage stellen.

🔹 Nun sind aber alle Masken gefallen. Der am 27. Februar gefasste EU-Beschluss, die Lieferung tödlicher Waffen an die ukrainische Soldateska aufzunehmen, ist selbstentlarvend. Dieser Beschluss steht für das Ende der europäischen Integration als eines „pazifistischen“ Projekts zur Aussöhnung der europäischen Völker nach dem Zweiten Weltkrieg. Die EU stellte sich endgültig auf die Seite des Kiewer Regimes, das eine Genozidpolitik gegen einen Teil der eigenen Bevölkerung fährt.

🔹 Ohne es selbst zu merken, rutschte man in Brüssel bei seinen antirussischen Aktionen in die Tiefe des Orwelschen Neusprechs. Man erklärte, es solle in den Krieg, der 2014 in der Ukraine vom Zaun gebrochen wurde, über eine Mechanismus mit dem sprechenden Namen „Europäische Friedensfazilität“ zu investieren. Zu den Defensivmitteln rechnet die EU-Führung ungeniert Raketen und Schusswaffen, Munition und sogar Kampfjets.

🔹 Die EU zeigte, was die Rechtshoheit in Europa in Wirklichkeit wert ist, indem sie sich über alle acht Kriterien des eigenen „gemeinsamen Standpunkts“ des Europäischen Rats 2008/944/CFSP vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern hinwegsetzte. Dabei sieht dieser ein direktes Verbot für Lieferungen von Waffen und Militärgütern aus der EU in folgenden Fällen vor:

1⃣️ Nichteinhaltung der internationalen Verpflichtungen durch das Endbestimmungsland (Kiew vernachlässigte seine Verpflichtungen aus dem Minsker Maßnahmenpaket, das durch die Resolution 2202 des Weltsicherheitsrats gebilligt wurde);

2⃣️ Missachtung der Menschenrechte einschließlich des Risikos, dass die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden könnten (im Donbass wurde von Kiew Genozid verübt);

3⃣️ Bewaffneter Konflikt im Endbestimmungsland und Risiken seiner Verschärfung infolge der Waffenlieferungen;

4⃣️ Bedrohung für Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region, einschließlich der Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Konflikts zwischen den Empfängerland und einem anderen Land;

5⃣️ Risiko für die nationale Sicherheit der EU-Mitgliedsstaaten (die zu liefernden Waffen können gegen die EU-Interessen eingesetzt werden);

6⃣️ Verhalten des Käuferlandes insbesondere im Hinblick auf die Nichtanwendung von Gewalt und die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts sowie auf die Nichtverbreitung im Bereich der Rüstungskontrolle (wir sind nicht der Auffassung, dass Kiew diesen Verpflichtungen vorbildlich nachkam, insbesondere mit Blick auf die bekannten in der Grauzone getätigten Waffenhandelsgeschäfte von der Ukraine aus);

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