Melbar Kasom schrieb am 22.03.2021 10:27:
Weiß das Bundesumweltamt schon von deinen neuen Erkenntnissen?
Was ist daran Deiner Meinung nach neu? Nur weil Du nichts von Grenzwerten und anderen Vorschriften gewusst hast, macht es diese ja nicht zu etwas Neuem.
Im Übrigen sind natürlich Gesetze und deren Umsetzung eher ein Thema des Bundesjustizministeriums: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/, aber ich gehe doch davon aus, dass das Bundesumweltamt im Gegensatz zu Dir diese auch kennt: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz
Frage halt mal nach, ob Deine Ansicht korrekt ist, dass Holzheizungen nach Belieben Feinstaub produzieren dürfen. Bitte poste dann die Auskunft, die Du dort erhalten hast hier. Vielen Dank!