Oder was glaubt ihr, wieso die Musikindustrie hier noch keinen
einzigen Tauschbörsennutzer vor Gericht gezerrt hat? Die wissen ganz
genau, daß sie mit ihrer These vom "ungeschriebenen Gesetz", welches
eine "statthafte" Kopiervorlage zur notwendigen Voraussetzung für
eine zulässige Privatkopie nach § 53 UrhG macht, nicht weit kommen
werden. Ein solcher Präzedenzfall könnte sich zum größten Alptraum
entwickeln, weil es danach vermutlich kein Halten mehr gäbe.
Also bleiben sie bei Drohungen und verbreiten ein bißchen F.U.D.
einzigen Tauschbörsennutzer vor Gericht gezerrt hat? Die wissen ganz
genau, daß sie mit ihrer These vom "ungeschriebenen Gesetz", welches
eine "statthafte" Kopiervorlage zur notwendigen Voraussetzung für
eine zulässige Privatkopie nach § 53 UrhG macht, nicht weit kommen
werden. Ein solcher Präzedenzfall könnte sich zum größten Alptraum
entwickeln, weil es danach vermutlich kein Halten mehr gäbe.
Also bleiben sie bei Drohungen und verbreiten ein bißchen F.U.D.