Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt."
So und was soll eine überwiegende Wahrscheinlichkeit sein?
Und wer bestimmt dass dann, also ob dies so ist?
Beispiel: ich habe einen Mieterwechsel (steht Januar tatsächlich an)
Bewerber 1: Assistenzärztin
Bewerber 2: Assistenzarzt
Bewerber 3: Assistenzärztin mit Migrationshintergrund
Bewerber 4: Migrantin H4
Bewerber 5: Deutscher H4
So weil mir der Mann am sympathischsten war gebe ich ihm die Wohnung:
Bewerber 1 zeigt mich an weil ich Frauen diskriminiere
Bewerber 3 zeigt mich an weil ich Migrantinnen diskriminiere
Bewerber 4 weil ich arme Migranten diskriminiere
Bewerber 5 weil ich H4ler diskriminiere.
Dabei ist es dann auch total egal, dass Bewerber 1 total schnippisch war , zu spät zum Termin gekommen ist und dann auch noch meinte: dann muss man halt warten.
Bewerber 3 hat als erstes festgestellt, dass ihr die Küche nicht gefällt (die Ablösefrei übernommen werden kann) und ich auf jeden Fall eine einbauen müsse.
Bewerber 4 erklärt dass sie keine Kaution hinterlegen kann und ich als reicher weisser Mann sowas eh nicht nötig habe und Bewerber 5 war so betrunken, dass er kaum stehen konnte.
Aber alle können, dann einfach mal Anzeige erstatten, und wenn man die passende Richterin kriegt, dann werden natürlich die Aussagen der Bewerber als wahrscheinlicher eingestuft, also meine Ausführungen.