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Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Oh und zum Schluss noch was schönes Gefunden - nennt man glaube ich Framing

Punkt 1:

Das AGG schützt nicht unmittelbar vor Benachteiligungen, die an das Merkmal „Staatsangehörigkeit” anknüpfen. Dadurch entstehen Schutzlücken in Bezug auf rassistisch
oder antisemitisch motivierte Benachteiligungen. So können beispielsweise Fluggesellschaften in Deutschland israelischen Staatsbürger*innen die Beförderung verweigern.

Da hab ich gedacht, das kann eigentlich gar nicht sein - und dann schauen wir uns das Ganze mal an - also das Gerichtsurteil und um was es da eigentlich ging:
Ein Israeli wollte von FFM nach Bangkok fliegen - mit Transitaufenthalt in Kuweit.
Kuweit erlaubt Israelis aber nicht in ihr Land einzureisen - bei einem Transitaufenthalt tut man dies aber defacto (wenn man in den USA durch die Transitzone will - braucht man ein Transitvisum - auch wenn man den Flughafen gar nicht verlässt - zum Vergleich).

Also halt Kuweit Airline (wem die wohl gehört) dieser Person die Beförderung untersagt.
Und dies wurde vom OLG FFM bestätigt.

edit: wie dämlich muss man eigentlich sein, wenn man als Israeli sich ausgerechnet Kuweit Airlines aussucht? Da wird man als X-Beliebiger Staatsbürger schon abgelehnt wenn man nur nen Isrealischen Grenzstempel im Pass hat.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2023 16:09).

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