Ansicht umschalten
Avatar von xj12
  • xj12

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

Punkt 19 - sehr interessant

Ein weiterer Kritikpunkt für ihn ist Punkt 19 der Vorschläge: "Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollte die Möglichkeit zu einer verpflichtenden Schlichtung erhalten, sofern die betroffene Person dies wünscht."

Also was bedeutet: verpflichtende Schlichtung? Lesen wir nach:

Das Schlichtungsverfahren endet mit einem konkreten Ergebnis, dem
Schlichtungsspruch.

Konkretes Ergebnis - also zu Gut deutsch, der Beschuldigte muss zahlen.
Warum? Sämtliche Schlichtungsverfahren (wenn erfolgreich) laufen darauf aus, dass sich die beiden Parteien irgendwie einigen. Bei Mietstreitigkeiten geht das dann zB so aus, dass der Mieter die Wohnung innerhalb von X Tagen zu räumen hat, der Vermieter dafür auf einen Betrag Y seiner Forderungen verzichtet.

Nun haben wir folgendes: der/die/das Kläger*innen*xyz besteht auf Schlichtung und besteht auf ein Schmerzensgeld von 1000 Euro.
Schlichtungsspruch: du bist ab sofort ganz doll lieb zu der/die/das und dafür must du nur 500 Euro bezahlen.
Ein nicht erfolgreiche Schlichtung wird ja ausgeschlossen.
Ein Schelm....

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2023 15:19).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten