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  • Sebowski

133 Beiträge seit 29.04.2022

Re: Punkt 3 - Hää??? - Vorsicht Wortspiel

xj12 schrieb am 21.07.2023 15:51:

Also den Punkt 3 kapiere ich ehrlich gesagt gar nicht - vielleicht kann mich jemand aufklären (lustig ist in dem Zusammenhang ein Wortspiel)

Nach aktueller Rechtslage schützt das AGG nur vor sexueller Belästigung im Arbeitsleben.
Sexuelle Belästigung tritt aber auch in anderen zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen auf.
Gerade bei Verträgen, die auf Dauer geschlossen werden, wie zum Beispiel bei Mietverhältnissen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio, kann sexuelle Belästigung einen erheblichen Eingriff in die Rechte Betroffener darstellen. Ein Diskriminierungsschutz besteht hier bislang nicht.

Kann mir irgendwer erklären wie ein Mietvertrag oder eine Mitgliedschaft eine sexuelle Belästigung sein kann? Wie kann ich mir das vorstellen?

Was ist denn sexuell belästigender als eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio?
😉 scnr

Peace!

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