Es bleibt weiterhin dabei, dass eine betroffene Person Tatsachen vorlegen und ein Gericht entscheiden muss, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat. Ins Blaue hinein kann also niemand behaupten, diskriminiert worden zu sein und erfolgreich klagen.
Schön. Es geht hierbei auch um ein Idividualrecht, das eine Einzelfallentscheidung erfordert.
Aber:
– zum Beispiel durch eidesstattliche Versicherungen, Testing-Verfahren oder Statistiken."
Dumm nur, dass sich Statistiken immer auf Gesamtheiten beziehen und für Individualentscheidungen nicht statthaft sind. Einmal ganz unabhängig von der jeweiligen Qualität der Statistiken.
Zudem stellt sich dabei immer die Frage der Aussagekraft.
Mal ein schönes Beispiel:
Wenn es eine launige Statistik gibt, bei dem X% der Migranten aus Schwarzafrika schonmal als N**** bezeichnet wurden, bedeutet sich automatisch das Frau N aus B den Mitmenschen K aus Kamerun auch als N**** bezeichnet hat?
Oder diesen automatisch diskriminiert, weil sich Y% dieser Mitmenschen diskriminiert fühlen?
Er listet auf: Das altruistische Klagerecht für den Atamans Posten der Unabhängige Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, das in Punkt 18 der Vorschläge gefordert wird, laufe auf Überwachungskompetenzen und eine Ausweitung der Überwachung hinaus.
So etwas gab es im Mittelalter schon einmal:
Den Großinqusitor, der auch nach Belieben gegen missliebige Menschen vorgehen konnte.
Da fehlt ja nurnoch die peinliche Befragung.
Unsere Republik leidet an einem Beauftragtenunwesen.
Die Dame verfügt über keinerlei Kompetenz und hat sich nur mit Laberei beschäftigt.
Daher gibt es jetzt solche Gruseleien, die den Rechtstaat unterhöhlen.
Aber das war doch schon bei der Benennung klar, was da kommen musste.
Bitte freisetzen.