Ansicht umschalten
Avatar von DcPS
  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Wie ein Krieg glaubhaft gemacht wurde

Der Irak-Krieg. Da versicherte jemand, er glaube, daß der Irak Massenvernichtungswaffen produziere. Kann man ihm nicht absprechen, er kann das ja glauben. Viele gaben das geglaubt, Krieg. Die Wahrscheinlichkeit sprach ja dafür, ein Staat kann das im Geheimen tun.
Hätte man man nicht tun sollen, denn Menschen lügen auch manchmal bewußt.

Wenn sich jemand Vorteile erhoffen kann, steigt die Bereittschaft zum schwindeln. Da gibt es entsprechende Schummelstudien, die diese steigende Wahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von Entdeckungsgefahr und Nutzen belegen.
Sind beim derartigen Klagen wegen Diskriminierung überhaupt Risiken für den Kläger vorhanden? Jetzt noch ja: Kann er das nicht veweisen, muß er bezahlen. Vernünftig.
Beim Vorschlag der Glaubhaftmachung über Wahrscheinlichkeit: Nein.
Statistik sagt nie etwas über Gründe für Daten aus, sondern bildet einen historisch gewachsenen Zustand ab.
Wenn kein X in einem Betrieb A arbeitet, aber im Transportgewerbe T durchschnittlich 10% der Belegschaft X sind,, wird X dann diskriminiert? Nein, denn bei einer abgelehnten Einstellung gibt es Gründe, warum Y in A vorgezogen wird - nicht aber, warum X in A abgelehnt wird. Normalerweise.
Wenn ein Vertreter von A gegenüber X erklärt, er brauche ihn nicht, ist daß auch keine Diskriminierung, außer er sagt, daß X selber der Grund sei (womit er meinen muß, daß die Person [Kuh] wegen eines Merkmals X [Ist eine Kuh] ausgeschlossen wird [ich mag keine Kühe,] nicht als Person mit dem Merkmal X.[sie Kuh kann ich nicht einstellen] ). Alles klar?
Schon im Leben schwer zu trennen. Wäre gut, wenn man mitschneiden dürfte, dann kann ein Richter die Intentionen klören - Kommunikation geht oft aneinander vorbei.
Auch ein Grund, beweisen zu müssen. Da haben einige Leute Firmen nur im Rahmen von Bewerbungen aufgesucht, und dann diese erpreßt, wenn diese keine Aufgabeneignung erkannten oder bessere Leure da hatten. Da subjektive Bewertungen auch eingehen, helfen da tatsächlich nur Beweise. Manche Betriebe zahlten Erpressern lieber kleine Beträge, als hohe Personalkosten einer gerichtlichen Klärung in Kauf zu nehmen.
Das geht einfach nicht, das ist untragbar. Keine Chance, da muß ich der FDP recht geben.
Glaubhaftmachung funktioniert nur, wenn ein Fakt ohne Beweis tatsächlich den normalen Lebensumständen einer Person entsprechen könnte und diese darlegen kann, warum ein Beweis gebnu in dem Fall nicht erbracht werden kann. Das liegt im Ermessen eines Richters, ob er das anerkennen kann oder nicht. Das sollte auch so bleiben, sonst regiert gleich die Mafia.

Der Diskriminierungsbeauftragten sei gesagt, daß Empfindungen und Befindlichkeiten durch andere nicht immer nachempfunden werden können, eben weil sie nicht objektivierbar sind. Andere deshalb vor Gericht zu zerren, zerstört eine Gesellschaft.
Dann darf man sich nicht wundern, wenn eine Gesellschaft derartige Personen nicht mag, sich einfach distanziert. Ihr gutes Recht, Nähe ist nicht erzwingbar, Abstand schon.
Also bitre mit Augennaß vorgehen -sonst stehen sie allein auf dem Flur, ohne Aussicht auf Veränderungen. Man erreicht immer nur Machbares - dieses Gespür muß ein Politiker haben, oder er versagt.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten