Es werden nicht die Wahlkampf"kosten" berücksichtigt. Wieviel eine Partei beim Wahlkampf ausgibt ist egal. Das Wahl"ergebnis" ist neben den Mitgliedsbeiträgen, den Mandatsträgerabgaben und den Spenden von natürlichen Personen ein Kriterium zur staatlichen Finanzierung.
Und für das BSW momentan besonders wichtig: Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei deren jährlich selbst erwirtschaftete Einnahmen nicht überschreiten (sogenannte „relative Obergrenze“). Das heißt, der Anspruch auf Gelder nach dem Wahlergbnis zählt nur soweit genügend selbst erwirtschaftete Einnahmen erzielt wurden.
Bündnis Todenhöfer hat da so seine Erfahrungen machen müssen.