Kurze Korrektur: Die Wahlkampfkostenerstattung ist 1992 vom BVG abgeschafft worden, aber in deutschen Medien anscheinend nicht totzukriegen.
Ob der Begriff "Wahlkampfkostenerstattung" korrekt ist oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle. Fakt ist, politische Parteien werden anhand ihrer Wahlerfolge in Deutschland teilfinanziert.
Oder wie ist diese Regelung sonst zu bezeichnen?
Eine Partei erhält – vorbehaltlich der oben erwähnten Kürzung – jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung:
0,70 EUR für jede für ihre jeweilige Liste bei der jeweils letzten Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl abgegebene gültige Stimme, sofern sie bei dieser Wahl mindestens 0,5 % (Europa- oder Bundestagswahl) bzw. mindestens 1,0 % (Landtagswahl) der für die Listen insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
0,70 EUR für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war und sie bei dieser Wahl mindestens 10 % der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
0,38 EUR für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten hat; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 EUR je natürliche Person berücksichtigt.Abweichend von den Nummern 1 und 2 erhalten Parteien für die von ihnen jeweils so erzielten ersten vier Millionen gültigen Stimmen 0,85 EUR je Stimme.
Quelle: https://www.wahlrecht.de/lexikon/wahlkampfkostenerstattung.html