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  • Henning Kahlert

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Bitte nur *vorsichtige* Öffnung


Man kann nur hoffen, daß das BVerfG auch in Zukunft Parteien vor
Gericht davor schützt, daß Details aus ihrer
Privatsphäre im Fernsehen verbreitet werden. Denkbar ist eine
Übertragung von Fällen, die tatsächlich von allgemeinem
Interesse sind (nach meiner Meinung gehört der Scheidungsfall
Becker nicht dazu) und die nicht die Intim- oder Privatsphäre
berühren, so z.B. Verhandlungen in bestimmten Verwaltungs- oder
Verfassungsstreitigkeiten. In anderen Verhandlungen hat das Fernsehen
nichts zu suchen. Amerikanische Verhältnisse sind - auch in diesem
Bereich - nicht auf Deutschland übertragbar; die Überlegung,
Verhandlungen müßten öffentlich und im Fernsehen
übertragbar sein, beruht auf der (historisch bedingten) Skepsis
der Amerikaner vor nichtöffentlichen, also geheimen
Gerichtsverhandlungen. In unserem (in der aktuellen Form) noch relativ
jungen Rechtssystem ist eine derartige Angst nicht begründet.
Andere Gründe, die für eine Öffnung aller Gerichte
sprechen würden, kann ich mir nicht vorstellen.


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