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  • B34d

mehr als 1000 Beiträge seit 11.07.2017

Aber was wird schon passieren...

Vor Gericht wird die Karte "psychischer Ausnahmezustand" oder "Traumatisierung" auf anraten des Verteidigers gezückt.
Somit kann und darf der Angeklagte nach unserem Rechtsverständnis nicht abgeschoben werden.
Aber hoffentlich in eine forensische Psychiatrie gebracht werden, mit offenem Ende des Aufenthalts.

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