Vor Gericht wird die Karte "psychischer Ausnahmezustand" oder "Traumatisierung" auf anraten des Verteidigers gezückt.
Somit kann und darf der Angeklagte nach unserem Rechtsverständnis nicht abgeschoben werden.
Aber hoffentlich in eine forensische Psychiatrie gebracht werden, mit offenem Ende des Aufenthalts.