B34d schrieb am 26.08.2024 07:17:
Vor Gericht wird die Karte "psychischer Ausnahmezustand" oder "Traumatisierung" auf anraten des Verteidigers gezückt.
Somit kann und darf der Angeklagte nach unserem Rechtsverständnis nicht abgeschoben werden.
Aber hoffentlich in eine forensische Psychiatrie gebracht werden, mit offenem Ende des Aufenthalts.
Was soll die Psychiatrie? Ich denke gerade an den Spruch, "Du bekommst das Mädchen aus der Bar, aber nicht die Bar aus dem Mädchen".