nochmal: das ist Blödsinn. Siehe:
"Die Erreichbarkeitsanordnung gilt für Personen, die als Arbeitslose
Leistungen nach dem SGB III, insbesondere Arbeitslosengeld
beanspruchen."
Diese Anordnung trifft nur zu, wenn Du Harz IV haben willst. Und
wieso bitte soll ein Auswanderer Geld vom deutschen Amt bekommen?
Also jedem steht es frei zu gehen. Aber gibt dann halt keine Kohle
mehr aus Deutschland.
"Die Erreichbarkeitsanordnung gilt für Personen, die als Arbeitslose
Leistungen nach dem SGB III, insbesondere Arbeitslosengeld
beanspruchen."
Diese Anordnung trifft nur zu, wenn Du Harz IV haben willst. Und
wieso bitte soll ein Auswanderer Geld vom deutschen Amt bekommen?
Also jedem steht es frei zu gehen. Aber gibt dann halt keine Kohle
mehr aus Deutschland.