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  • Karl-Katja Krach

528 Beiträge seit 09.07.2019

Eine empirische Überprüfung der Voraussetzungen findet...

...jedenfalls meines Wissens nicht statt.

Diesen Einwand hat auch Prof.Christoph Butterwegge in einer generellen Kritik an der Wissenschaftlichkeit der Extremismustheorie gemacht.

Inwieweit ist es überhaupt empirisch nachweisbar, dass Demokratie durch die Merkmale Pluralität, Minderheitenrechte und Menschenrechte ausreichend definiert ist? Warum soll nicht z.B. die Abwesenheit oligarchischer Strukturen, die die demokratischen Entscheidungsfindungsprozesse einengen, ein weiteres Merkmal sein?
Ist eine von einer Macht- und Geldelite "gelenkte Demokratie", die durch ein "manufacturing of consent" (Chomsky) gestützt wird, noch eine Demokratie oder nicht? Das ist keine empirische Frage, sondern eine konzeptionelle.

Desweiteren: Sind in der Bundesrepublik Pluralität, Menschen- und Minderheitenrechte
maßgeblich für eine Demokratie garantiert und welche Kriterien werden zur Überprüfung dieser Aussagen herangezogen? Wieder sind diese Kriterien selbst nicht empirisch bestimmbar, sondern konzeptionell bestimmt. Wissenschaft ist aber keine Frage demokratischer Mehrheiten in Bezug auf eine bestimmte Konzeption von Demokratie, Pluralität, Menschen- und Minderheitenrechten. Wenn die Mitte der Gesellschaft Minderheitenrechte für entbehrlich hielte, müsste dann auch die Extremismusforschung auf dieses Kriterium verzichten!?

Mal ganz praktisch: In Sachsen haben sich alle linken Bands, die es versucht haben, erfolgreich gegen die VS-Einstufung als "linksextremistisch" gewehrt. Antikapitalismus ist nicht per se "extremistisch", auch - wenn nach all den erfolgreichen Klagen - der VS-Präsident das in Bezug auf die Verfassungsrichterin Barbara Borchardt trotzdem behauptet. Und von der Kunstfreiheit ist auch so einiges anderes gedeckt: https://www.youtube.com/watch?v=Y-B0lXnierw

Wenn aber dauerhaft Menschen vom VS beobachtet und kriminalisiert werden, deren politisches Engagement vom GG Art. 15 gedeckt ist - schränkt dann nicht der VS selbst auf extremistische Art und Weise die Pluralität und die Minderheitenrechte ein?

Ist es nicht auch "verfassungsschutzrelevante Deligitimierung des Staates", wenn die Regierungen Söder und Habeck und deren Regierungskoalitionen Polizeigesetze verabschieden, die es legalisieren, Menschen, denen keine Straftaten nachzuweisen sind, auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren, weil die Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass von diesen Menschen in Zukunft wahrscheinlich Straftaten zu erwarten sind? Warum ist das nicht extremistisch, wenn doch die Menschenrechte hier ganz klar außer Kraft gesetzt werden?

Lässt sich also nachweisen, dass die Extremismustheorie mehr ist als eine mythologische Fiktion und eine Feindbestimmung in der Nachfolge von Carl Schmitt?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.05.2021 00:45).

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